Diskriminierung kann bereits bei der Einstellung entstehen oder sich im Arbeitsalltag zeigen. Doch welche Ungleichbehandlungen sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig, und wann sind sie rechtlich gerechtfertigt? Der Kurzvortrag beleuchtet diese Fragen anhand aktueller Gerichtsentscheidungen. Er zeigt, wie Diskriminierung rechtlich bewertet werden kann und welche Möglichkeiten bestehen, sich dagegen zu wehren.
Impulsgeber
Sergej Prokopkin, Rechtsanwalt für Arbeits- und Migrationsrecht
Das Kompetenznetzwerk Chancengerechtigkeit ist ein Zusammenschluss von Bildung für alle e. V. (Freiburg), Kindersprachbrücke Jena e. V. (Jena), SchlaU-Werkstatt für Migrationspädagogik gGmbH (München), Ausbildung statt Abschiebung e. V. (Bonn) und dem Fachbereich Bildung und Integration der Stadt Cottbus. Mit freundlicher Unterstützung durch die DOHLE Stiftung.